Prüfungen
... sind die praktische Demonstration von Erlerntem vor einer Prüfungskommission.
Nunja, Prüfungen gehören seit Jahrzehnten zum "beinahe-Pflichtprogramm" der Karateka. "Beinahe-Pflichtprogramm" im Übrigen deshalb, da die Übungsleiter niemanden zur Prüfung zwingen. Die Teilnahme an Prüfungen in unserem Dojo ist auch nicht an Kriterien wie "erfolgreiche Teilnahme an Wettkämpfen" gekoppelt. Lediglich die geistige, körperliche wie technische Entwicklung ist ausschlaggebend für die Teilnahme an einer Prüfung.
In der Prüfung soll das erworbene Wissen um Technik, Kata, Kumite vor einem bzw. mehreren Prüfern demonstriert werden. Die Inhalte zu jeder einzelnen Graduierungs-Prüfung sind in einer Prüfungsordnung festgeschrieben und bilden somit einen (nur) kleinen Ausschnitt aus dem gesamten Programm von Techniken.
Mit bestandener Prüfung ist der Karateka dazu berechtigt und verpflichtet, den nächst höheren Gurt zu tragen; er wird im Kyu-Bereich einer höheren Klasse zugeteilt.
Das Kyu/Dan-System wird demnächst eingehend unter "Allgemeines" erläutert.


